Was ist Sinn und Zweck einer Patientenverfügung?

Sehr geehrte Leser,
im heutigen Beitrag geht es um die Frage “Was ist Sinn und Zweck einer Patientenverfügung?

Als Quelle der Informationen zu diesem Beitrag diente in erster Linie das auf das Thema Patientenverfügung spezialisierte Portal www.patientenverfuegung.digital mit dem Ratgeber Artikel https://www.patientenverfuegung.digital/ratgeber/patientenverfuegung

Oft kommt es unvorhergesehen und schneller, als man denkt. Eine schwere psychische oder physische Erkrankung ist die Ursache, dass ein Patient seinen freien Willen nicht mehr bekunden kann. In diesen Fällen werden sämtliche ärztlichen und lebenserhaltenden Maßnahmen bis zum Tod durchgeführt. Ärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet und könnten rechtlich belangt werden, sofern sie sich für einen Abbruch der Therapie entscheiden. Mit einer Patientenverfügung legt man bereits vorzeitig fest, ob und wie lange eine Behandlung vorgenommen wird. Die Verfügung richtet sich zunächst an die Mediziner und das Pflegepersonal. Aber auch Betreuer oder anderweitig Bevollmächtige sind zwingend an diese Verfügung gebunden.

 

Auch nahe Angehörige dürfen nicht entscheiden

 

Liegt keine Patientenverfügung vor, den freien Willen des Betroffenen zum Ausdruck bringt, besitzen auch nahe Angehörige wie Ehepartner oder Kinder keine Entscheidungsgewalt. Sie dürfen nicht bestimmen, ob die Behandlung abgebrochen werden soll. Selbst dann nicht, wenn der behandelnde Arzt diese als aussichtslos bezeichnen würde. Sofern der Verfügende bestimmt hat, lebenserhaltende Maßnahmen in diesen Situationen zu beenden, muss dieses in aller Regel befolgt werden. Voraussetzung ist es, dass er sich zu diesem Zeitpunkt Art, Bedeutung und Tragweite der medizinischen Maßnahmen und somit aller sich ergebender Folgen bewusst ist.

 

Tipp: Ein ärztliches Attest über die „Einwilligungsfähigkeit“, kann hilfreich sein.

 

Dieses ist als Form des Selbstbestimmungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch seit dem Jahr 2009 gesetzlich verankert. Der Sinn und Zweck der Patientenverfügung ist es, den Willen des Patienten zum Ausdruck zu bringen und zu dokumentieren, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist.

 

Formelle und inhaltliche Voraussetzungen

 

Eines bereits vorweg: Der Verfügende kann seine getroffenen Entscheidungen zu jeder Zeit widerrufen. Es ist auch zu empfehlen, die Verfügung in regelmäßigen Abständen zu überdenken oder neu zu formulieren.

 

Um die Wirksamkeit der Patientenverfügung zu generieren, sind folgende Voraussetzungen einzuhalten:

 

  • Patientenverfügung muss schriftlich verfasst werden (zwingend)
  • Niederschrift sollte mit einer Person des Vertrauens erfolgen und beim Notar hinterlegt werden (muss nicht)
  • Inhaltlich konkret und verständlich festlegen, ob und wie die medizinische Behandlung erfolgen soll (oder nicht)
  • Verfügung mit dem Hausarzt besprechen

 

Ein Passus, der eine gezielte Lebensverkürzung enthält, ist unwirksam. Dieses wäre eine Aufforderung zur aktiven Sterbehilfe. Dieses hätte strafrechtliche Konsequenzen für diejenigen, die danach handeln würden.

 

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