Inkontinenzprodukte von der Pflegekasse

Inkontinenzprodukte können unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Pflegekasse übernommen werden. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist das vorhanden sein einer Pflegestufe. Ist eine Pflegestufe vorhanden, so stehen dem Pflegebedürftigen einen monatlichen Betrag von 31,00 Euro zu. Dieses Geld ist zweckgebunden und muss dazu verwendet werden Inkontinenzmaterialien für den täglichen Gebrauch zu erhalten.

Um diesen monatlichen Pauschalbetrag erhalten zu können muss dieser beantragt werden. Dazu muss ein entsprechendes Rezept vom Hausarzt bei einem Sanitätshaus eingereicht werden. Das Sanitätshaus beantragt dann diese Leistungen bei der Pflegekasse und liefert nach der Genehmigung die Inkontinenzprodukte direkt in die Wohnung des Betroffenen.

Auch in diesem Fall kann es zu erheblichen Zuzahlungen kommen, wenn der Betroffene sich ein Inkontinenzprodukt ausgesucht hat, das die Monatliche Pauschale von 31,00 Euro übersteigt.

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